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    <title>Kategorie-RSS-Feed</title>
    <description>Blogbeiträge je Kategorie Klimaschutz</description>
    <language>de</language>
    <link>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/category?tx_blog_category[action]=listPostsByCategory&amp;tx_blog_category[category]=19&amp;tx_blog_category[controller]=Post&amp;type=210&amp;cHash=24a310da158f83a871cba4a7927ef2f9</link>
    <lastBuildDate>Sat, 16 May 2026 17:54:05 +0200</lastBuildDate>
    
   
   


       
           
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   <title>&quot;Klimaschädliches Verhalten&quot;</title>
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            <![CDATA[<h3>Klimapolitik</h3><h2>Klimaschädliches Verhalten</h2><div class="lead link-continue"><p>Wie sinnvoll ist der Vorwurf des "klimaschädlichen Verhaltens"?</p>
<p>Motivierende Botschaften und Anreize führen eher zu Verhaltensänderungen. Robert Habeck,&nbsp;<a href="t3://page?uid=44">Prof.&nbsp;Christoph Rehmann-Sutter</a>&nbsp;und weitere Experten erörtern "klimaschädliches Verhalten" in einem MDR-Aktuell-Beitrag am 02.11.2021.</p></div>]]>
            
         
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   <link>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/klimaschaedliches-verhalten.html</link>
   <pubDate>Tue, 02 Nov 2021 21:13:26 +0100</pubDate>
   <guid>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/klimaschaedliches-verhalten.html</guid>
   <author>Christoph Rehmann-Sutter, </author>
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   <title>Studium generale Wintersemester 2021/22</title>
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            <![CDATA[<h3>Klima-Wandel-Denken</h3><h2>Studium generale im Wintersemester 2021/22</h2><div class="lead link-continue"><p>Am 20. Oktober ist das Studium generale nach Corona-bedingter Pause wieder in Präsenz gestartet. <a href="t3://page?uid=44">Prof. Christoph Rehmann-Sutter</a> berichtete über das Studium generale, das im Wintersemester 2021/22 zum Thema Klima-Wandel-Denken stattfindet, in den <a href="t3://file?uid=1060" target="_blank">Regionalnachrichten auf NDR 1 Welle Nord am 18.10.2021 um 16:30 Uhr</a>.</p></div>]]>
            
         
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   <link>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/studium-generale-wintersemester-2021/22.html</link>
   <pubDate>Mon, 01 Nov 2021 17:24:53 +0100</pubDate>
   <guid>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/studium-generale-wintersemester-2021/22.html</guid>
   <author></author>
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   <title>S4F #AlleFürsKlima</title>
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            <![CDATA[<h3>#AlleFürsKlima</h3><h2>Weltweiter Klimastreik</h2><div class="lead link-continue"><p>Mitglieder von <a href="https://de.scientists4future.org/" target="_blank">Scientists for Future</a> erklären <a href="https://de.scientists4future.org/24-september-2021-aufrufe-der-wissenschaftlerinnen/" target="_blank">hier</a>, warum die Teilnahme am weltweiten Klimastreik so relevant ist.</p>
<p>Fridays for Future hat zu einem weltweiten Klimastreik am 24. September 2021 aufgerufen.<br /> Auch in Lübeck: um 15.00 Uhr vor dem Stadttheater</p>
<p><a href="https://fridaysforfuture.de/ortsgruppen/luebeck/" target="_blank">Mehr Informationen</a>.</p>
<p>Trotz der vielen anderen Verpflichtungen, die alle haben: wenn man an den vom Menschen verursachten Klimawandel denkt, ist es ein geringer Preis ein paar Stunden auf die Straße zu gehen.</p>
<p><a href="https://www.ipcc.ch/2021/08/09/ar6-wg1-20210809-pr/" target="_blank">Der letzte Bericht des IPCC</a>&nbsp;liefert neue Schätzungen über die Wahrscheinlichkeit, dass die globale Erwärmungsgrenze von 1,5°C in den nächsten Jahrzehnten überschritten wird, und kommt zu dem Schluss, dass eine Begrenzung der Erwärmung auf knapp 1,5°C oder sogar 2°C unerreichbar ist, wenn die Treibhausgasemissionen nicht sofort, schnell und in großem Umfang reduziert werden.</p>


</div>]]>
            
         
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   <link>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/s4f-allefuersklima.html</link>
   <pubDate>Mon, 20 Sep 2021 16:59:24 +0200</pubDate>
   <guid>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/s4f-allefuersklima.html</guid>
   <author></author>
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   <title>Stellungnahme S4F HL</title>
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            <![CDATA[<h3>Zukunft Lübecks</h3><h2>Stellungnahme zu den Zukunftsszenarien</h2><div class="lead link-continue"><h4>Stellungnahme der Scientists for Future (Ortsgruppe Lübeck) zu den Szenarien für die Zukunft Lübecks</h4>
<h4>Hintergrund:</h4>
<p>Im Rahmen des Stadtentwicklungsdialogs hat die Verwaltung der Hansestadt Lübeck vier <a href="https://uebermorgen.luebeck.de/projekte/stadtentwicklungsdialog/die-szenarien.html" target="_blank">Zukunftsszenarien</a> für das Jahr 2040 formuliert, die die Diskussion zur Entwicklung des Flächennutzungsplans und des Verkehrsentwicklungsplans unterstützen sollen. Auf ihrer Internetseite <a href="https://uebermorgen.luebeck.de/index.html" target="_blank">LÜBECK:überMORGEN</a> fordert sie zur <a href="https://uebermorgen.luebeck.de/projekte/stadtentwicklungsdialog/index.html" target="_blank">Stellungnahme</a> auf.</p>
<p>Dieser Text stammt von VertreterInnen der Scientists for Future Regionalgruppe Lübeck. Die <a href="https://de.scientists4future.org/" target="_blank">Scientists for Future</a> (S4F) sind ein überparteilicher und überinstitutioneller Zusammenschluss von WissenschaftlerInnen aus allen Disziplinen, der zu sachlichen politischen Diskussionen z.B. im Kontext des Klimawandels beitragen und den Dialog fördern will. S4F ist eine dezentrale, sich selbst organisierende Basisbewegung.</p>
<h4>Zentrale Aussagen:</h4>
<ul> 	<li>Die Szenarien A („Volldampf voraus!“) und B („Kurs halten“) sind aus Sicht des Klimaschutzes absolut indiskutabel.</li> 	<li>Das auffällig positiv dargestellte Szenario C („Beidrehen“) ist nicht ausreichend, um die anvisierten Klimaziele bis 2040 zu erreichen.</li> 	<li>Das in dieser Hinsicht bessere Szenario D „Hart backbord!“ wird unzutreffend negativ dargestellt.</li> </ul>
<h4>Perspektivwechsel erforderlich: vom Ziel her denken</h4>
<p>Die Logik des nachhaltigen Handels orientiert sich an den zu erreichenden Zielen. Als Minimalziel der Nachhaltigkeit (sogenannte „schwache“ Nachhaltigkeit) gilt es, die für das Wohl des Menschen essentiellen Umweltbedingungen zu erhalten. Diese essentiellen Bedingungen (sog. Planetare Grenzen) und dessen Bedrohung lassen sich wissenschaftlich zum Teil bereits gut quantifizieren (Steffen et al. 2015, Planetary Boundaries, o.&nbsp;J.). Bezüglich des Klimas (eines der neun Grenzen) und dessen Veränderung besteht ein sehr fundiertes wissenschaftliches Detailwissen, aus dem ableitbar ist, welche Konsequenzen durch weitere Emissionen von klimaschädlichen Gasen (CO2, CH4, etc.) zu erwarten sind. Der jüngste Teilbericht (Assessment Report 6) des Weltklimarats IPCC (Arias 2021, Masson-Delmotte et al. 2021) zeigt sehr eindrücklich, dass nur eine radikale Änderung des anthropogenen Wirtschaftens die Grundlage zum Wohl des Menschen erhalten kann. Ein Vorentwurf eines weiteren Teils des IPCC Berichts (Earth 2021) belegt, dass auch die bisher gefassten politischen Ziele bei Weitem nicht ausreichend ambitioniert sind, um eine katastrophale Veränderung des Klimas zu verhindern. Auch Deutschland erhält für die gesteckten Klimaziele und den Grad der Umsetzung mangelhafte Noten (Sachs 2021).</p>
<p><strong>Folglich stellt sich – auch aus rein anthropozentrischer Perspektive - nicht die Frage, wieviel Klimaschutz wir uns leisten wollen, sondern lediglich wie wir die Ziele rechtzeitig erreichen können.</strong></p>
<p>Auch für weitere Umweltsektoren zeigt sich ein vergleichbares Bild. Zunehmend ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerät auch eine weitere - im Zusammenhang mit den Flächennutzungsplan der Stadt relevante planetare Grenze: die Verluste der Biodiversität – u.a. durch Flächenversiegelung – gefährden die Sicherstellung von Ökosystemleistungen (z.B. Bestäubung durch Insekten, Landwirtschaft).</p>
<h4>Beitrag der Kommunen: alle müssen ran</h4>
<p>Der Weltklimarat bilanziert auf globaler Ebene und zeigt in verschiedenen Szenarien die absehbaren Konsequenzen auf. Hitzewellen, Starkregenereignisse und Überschwemmungen lassen sich mittlerweile regional (auch in Norddeutschland) beobachten und werden in ihrer Frequenz und Intensität in allen Szenarien zunehmen. Bei der Vorstellung des IPCC-Berichts verweisen Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundesforschungsministerin Anja Karliczek auf aktuelle Katastrophen aufgrund von Extremwetterereignissen.</p>
<p>Die politischen Schlussfolgerungen aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen müssen konsequent auf allen politischen Ebenen gezogen werden. Die globale Staatengemeinschaft hat sich im Paris-Abkommen 2015 auf ein 2°C-Ziel geeinigt, mit dem Hinweis, dass möglichst eine Begrenzung auf 1.5° angestrebt werden sollte. Der IPCC erarbeitete auf dieser Basis konkrete Szenarien, mit denen die Weltgemeinschaft diese Ziele einhalten kann (Allen et al. 2019, Bazaz et al. 2018). Der Sachverständigenrat für Umweltfragen erarbeitete Vorschläge, wie von der globalen Ebene Zielvorgaben für Deutschland abgeleitet werden können (Hornberg et al. 2020). Dabei legt er das einfache Gerechtigkeitsmodell über die Einwohnerzahl Deutschlands im Verhältnis zur Weltbevölkerung zugrunde.</p>
<p>Mit derselben Logik lassen sich Klimaziele bis auf die kommunale Ebene herunterbrechen. Die Methodik zur Berechnung kommunaler Emissionen (Hertle et al., 2019; Gugel et al., 2020) unterliegt Weiterentwicklungen, erfasst aber noch nicht alle Emissionspfade (z.B. Konsum). Trotzdem zeigt eine Analyse der Stadt Lübeck, dass bei Beibehalten der derzeitigen Maßnahmen, Klimaneutralität erst zum Ende des Jahrhunderts erreicht werden würde&nbsp; (Hansestadt Lübeck &amp; Klimaleitstelle, 2021).</p>
<p>Die - aus wissenschaftlicher Sicht noch unzureichenden - Ziele der Bundesregierung sind nur erreichbar, wenn flächendeckend auch die Kommunen Verantwortung übernehmen. Daher ist davon auszugehen, dass alle Kommunen im Jahr 2040 (dem Zieljahr der Szenarien der Stadt HL) klimaneutral sein müssen und danach einen Beitrag zum aktiven Entzug von CO2 aus der Atmosphäre auch kommunal beizusteuern sein. Von diesen Zielen noch weit entfernt, hat die Stadt Lübeck 2019 den Klimanotstand ausgerufen.</p>
<p>Die Szenarien der Stadt HL müssen also vor einem Hintergrund entwickelt werden, in dem Deutschland (und die Welt) eine elementare Transformation der Lebens- und Wirtschaftsweise durchlaufen hat bzw. noch durchläuft. Für manche Elemente der Transformation zeichnen sich Konzepte ab (z.B. Energieversorgung, Mobilität). Für andere Bereiche bedarf es aber noch tiefgreifender Entwicklungen. Die Szenarien müssen folglich davon ausgehen, dass die Bedingungen in der Umgebung Lübecks ähnlich herausfordernd sind und dass sich die bisherige Wirtschaftsweise und Arbeitswelt und mit ihr die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft erheblich ändern wird.</p>
<h4>Szenario D „Hart backbord!“ geht in die richtige Richtung</h4>
<p><strong>Von den entwickelten Szenarien zeigt nur Szenario D ein Anspruchsniveau, das der erläuterten Situation ansatzweise gerecht wird.</strong> Mit Details ausgearbeitet könnte es die Grundlage einer angepassten Stadtentwicklung darstellen, mit der sich Lübeck für 2040 zu einem nachhaltigen und lebenswerten urbanen und suburbanen Umfeld entwickelt.</p>
<h4>Welche Konsequenzen hat das Szenario? Welche Risiken bestehen?</h4>
<p>Das Szenario D wird seitens der Stadt HL diskreditiert und dargestellt, als stünde es nicht im Kontext der weiteren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformation.</p>
<p>Auf eine Ausweitung der Versiegelung von Flächen zu verzichten, ist angesichts der planetaren Grenzen von Klima und Biodiversität folgerichtig. Das Szenario schlägt sinnvolle Entwicklungen vor. Um den Bedarf an Wohnraum zu decken, sind alternative Szenarien weiter zu entwickeln. Dabei gilt es, die öffentlichen Flächen attraktiver zu gestalten und so auch einen weniger raumgreifenden privaten Wohnraum als gute Alternative zur heutigen Situation zu entwickeln. Exemplarisch genannt sei hier das Konzept der Innenverdichtung (Nachverdichtung), das unter Einbezug von Natur- und Denkmalschutz eine Aufstockung des vorhandenen Wohn- und Arbeitsraumes erzielen kann.</p>
<p>Bzgl. Gewerbeflächen spricht das Szenario die Möglichkeit der Verdichtung an. Insgesamt ist aber auch zu berücksichtigen, dass im Jahre 2040 die gesellschaftliche Transformation (auch des materiellen Konsums) sowie die erforderliche Umgestaltung des Wirtschaftens (u.a. Logistik, Ressourcensteuerung. Dienstleistungssektor) einen starken Einfluss auf den Bedarf an (Gewerbe-)Flächen haben dürfte. Übergeordnete Steuerungsinstrumente (auf nationaler u. europäischer Ebene) werden umweltfreundliche Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte fördern.</p>
<p>Die Rolle der landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen – und zwar nicht nur auf Moorböden – sind nicht vollständig thematisiert. Beide können verstärkt zur Speicherung von CO2 eingesetzt werden. Klarzustellen ist allerdings, dass die Speicherung durch Landnutzungsänderung nur einen sehr kleinen Anteil nicht vermeidbarer Emissionen kompensieren kann (Allen et al. 2019).</p>
<p>Es wird dargestellt, als wäre Lübeck mit Szenario D im Jahre 2040 herausragend „grün“. Wenn wir das Klimaziel ernst nehmen, kann das für 2040 nicht stimmen, da alle Kommunen mindestens so nachhaltig aufgestellt sein müssen, wie in Szenario D skizziert. Es ist davon auszugehen, dass die überregionale Politik für ein level-playing-field sorgt und somit bspw. die umgebenden Kommunen vergleichbare Szenarien entwickeln und umsetzen (müssen). Entsprechend erstaunt die Schlussfolgerung im Szenario, dass die Wirtschaft aus HL in die Umgebung abwandern wird und es weniger Steuereinnahmen gäbe. Zudem ist aus einem Gleichbleiben der Flächen nicht zu schließen, dass sich der Umsatz nicht erhöhen kann. Auch müssen die zukünftigen Steuereinnahmen (im Jahr 2040!) nicht zwingend nur am Umsatz gekoppelt sein (z.B. Raworth, 2017; Ross, 2019; Schokkaert, 2019).</p>
<p>Auch bezüglich der Mobilität zeichnet das Szenario ein wenig kreatives Bild. Schon heute zeigen städtische Verkehrskonzepte die Attraktivität des Wohnens in einer autoarmen Stadt (z.B. Kopenhagen, Amsterdam). Gekoppelt mit attraktiver Gestaltung des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV unter zusätzlicher Nutzung innovativer Ansätze (z.B. kleinere Fahrzeuge, aber häufigerer Takt bzw. on-demand-Versorgung in Zeiten und Gebieten mit geringer Nutzungszahl) kann die Stadt als Wohnort attraktiver sein als das Umland. Mit entsprechenden Anreizsystemen werden mehr und mehr Menschen bereit sein, von der Doktrin des motorisierten Individualverkehrs abzuweichen. Auch die “Notwendigkeit” von Großeinkäufen in entfernten großen Einkaufszentren im Umland/Stadtrandgebiet entfällt, wenn wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten bestehen und gefördert werden. Ein Verbund mit den Nachbarkommunen bzw. -kreisen ist möglich und sollte selbstverständlich werden.</p>
<p><strong>Eingebettet in einer ganzheitlicheren Perspektive bietet Szenario D daher weit mehr positives Potenzial als dargestellt.</strong></p>
<p>AutorInnen: Scientists for Future Ortsgruppe Lübeck</p>
<hr />
<h4>Quellenbelege</h4>
<p>Allen, M., Antwi-Agyei, P., Aragon-Durand, F., Babiker, M., Bertoldi, P., Bind, M., Brown, S., Buckeridge, M., Camilloni, I., Cartwright, A., Cramer, W., Dasgupta, P., Diedhiou, A., Djalante, R., Dong, W., Ebi, K. L., Engelbrecht, F., Fifita, S., Ford, J., … Zickfeld, K. (2019). Technical Summary: Global warming of 1.5°C. An IPCC Special Report on the impacts of global warming of 1.5°C above pre-industrial levels and related global greenhouse gas emission pathways, in the context of strengthening the global response to the threat of climate change, sustainable development, and efforts to eradicate poverty. Intergovernmental Panel on Climate Change. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/2/2018/12/SR15_TS_High_Res.pdf</p>
<p>Arias, P. A., Bellouin, N., Coppola, E., Jones, R. G., Krinner, G., Marotzke, J., Naik, V., Palmer, M. D., Plattner, G.-K., Rogelj, J., Rojas, M., Sillmann, J., Storelvmo, T., Thorne, P. W., Trewin, B., Achutarao, K. M., Adhikary, B., Allan, R. P., Armour, K., … Zickfeld, K. (2021). Technical summary. In V. Masson-Delmotte, P. Zhai, A. Pirani, S. L. Connors, C. Péan, S. Berger, N. Caud, Y. Chen, L. Goldfarb, M. I. Gomis, M. Huang, K. Leitzell, E. Lonnoy, J. B. R. Matthews, T. K. Maycock, T. Waterfield, Ö. Yelekçi, R. Yu, &amp; B. Zhou (Hrsg.), Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press.</p>
<p>Bazaz, A., Bertoldi, P., Buckeridge, M., Cartwright, A., de Coninck, H., Engelbrecht, F., Jacob, D., Hourcade, J.-C., Klaus, I., de Kleijne, K., Lwasa, S., Markgraf, C., Newman, P., Revi, A., Rogelj, J., Schultz, S., Shindell, D., Singh, C., Solecki, W., … Waisman, H. (2018). Summary for Urban Policymakers – What the IPCC Special Report on 1.5C Means for Cities. Indian Institute for Human Settlements. https://doi.org/10.24943/SCPM.2018</p>
<p>Earth.org. (2021, August 13). Leaked Draft IPCC Report Warns Global Greenhouse Gas Emissions Must Peak in Four Years. Earth.Org - Past | Present | Future. https://earth.org/leaked-ipcc-draft-report-global-greenhouse-gas-emissions-peak/</p>
<p>Gugel, B., Hertle, H., Dünnebeil, F., &amp; Herhoffer, V. (2020). Weiterentwicklung des kommunalen Bilanzierungsstandards für THG-Emissionen (Bilanzierungssystematik kommunal – BISKO, S. 55) [Abschlussbericht]. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen</p>
<p>Hansestadt Lübeck &amp; Klimaleitstelle. (2021). Treibhausgasbilanz 2019 [Treibhausgasbilanz]. https://www.luebeck.de/files/stadtentwicklung/Klimaschutz/Bericht%20Treibhausgasbilanz%202019.pdf</p>
<p>Hertle, H., Dünnebeil, F., Gugel, B., Rechsteiner, E., &amp; Reinhard, C. (2019). BISKO Bilanzierungs-Systematik Kommunal—Empfehlungen zur Methodikder kommunalen Treibhausgasbilanzierung für den Energie- und Verkehrssektor&nbsp; in Deutschland Kurzfassung (Aktualisierung 11/2019). https://www.ifeu.de/wp-content/uploads/BISKO_Methodenpapier_kurz_ifeu_Nov19.pdf</p>
<p>Hornberg, C., Niekisch, M., Calliess, C., Kemfert, C., Lucht, W., Messari-Becker, L., &amp; Rotter, V. S. (2020). Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa. Geschäftsstelle des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU). https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2020_Umweltgutachten_Entschlossene_Umweltpolitik.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=30</p>
<p>Masson-Delmotte, V., Zhai, P., Pirani, A., Connors, S. L., Péan, C., Berger, S., Caud, N., Chen, Y., Goldfarb, L., Gomis, M. I., Huang, M., Leitzell, K., Lonnoy, E., Matthews, J. B. R., Maycock, T. K., Waterfield, T., Yelekçi, Ö., Yu, R., &amp; Zhou, B. (Hrsg.). (2021a). Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press.</p>
<p>Masson-Delmotte, V., Zhai, P., Pirani, A., Connors, S. L., Péan, C., Berger, S., Caud, N., Chen, Y., Goldfarb, L., Gomis, M. I., Huang, M., Leitzell, K., Lonnoy, E., Matthews, J. B. R., Maycock, T. K., Waterfield, T., Yelekçi, Ö., Yu, R., &amp; Zhou, B. (Hrsg.). (2021b). Summary for policymakers. In Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press.</p>
<p>Planetary boundaries. (o.&nbsp;J.). Abgerufen 31. August 2021, von https://www.stockholmresilience.org/research/planetary-boundaries.html</p>
<p>Raworth, K. (2017). Why it’s time for Doughnut Economics. IPPR Progressive Review, 24(3), 216–222. https://doi.org/10.1111/newe.12058</p>
<p>Ross, F. (2019). Kate Raworth - Doughnut Economics: Seven Ways to Think Like a 21st Century Economist (2017). Regional and Business Studies, 11(2), 81-86-81–86. https://doi.org/10.33568/rbs.2409</p>
<p>Sachs, J., Kroll, C., Lafortune, G., Fuller, G., &amp; Woelm, F. (2021). Sustainable Development Report 2021 (1. Aufl.). Cambridge University Press. https://doi.org/10.1017/9781009106559</p>
<p>Schokkaert, E. (2019). Review of Kate Raworth’s Doughnut Economics. London: Random House, 2017, 373 pp. Erasmus Journal for Philosophy and Economics, 12(1), 125–132. https://doi.org/10.23941/ejpe.v12i1.412</p>
<p>Steffen, W., Richardson, K., Rockstrom, J., Cornell, S. E., Fetzer, I., Bennett, E. M., Biggs, R., Carpenter, S. R., de Vries, W., de Wit, C. A., Folke, C., Gerten, D., Heinke, J., Mace, G. M., Persson, L. M., Ramanathan, V., Reyers, B., &amp; Sorlin, S. (2015). Planetary boundaries: Guiding human development on a changing planet. Science, 347(6223), 1259855–1259855. https://doi.org/10.1126/science.1259855</p></div>]]>
            
         
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   <link>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/stellungnahme-s4f-hl.html</link>
   <pubDate>Mon, 06 Sep 2021 12:49:59 +0200</pubDate>
   <guid>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/stellungnahme-s4f-hl.html</guid>
   <author>Scientists for Future Ortsgruppe Lübeck, </author>
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   <title>Bundesverfassungsgerichtsurteil</title>
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            <![CDATA[<h3>Klimaschutz ist ein Grundrecht!</h3><h2>Diskussion der Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerden zum Klimaschutzgesetz</h2><div class="lead link-continue"><p>Gerichte können die eigenen Staaten im Namen des Grundrechtsschutzes zwingen, schärfere Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html" target="_blank">Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerden zum Klimaschutzgesetz vom 24. März 2021</a>, welcher am 29. April publiziert wurde, ist von grundsätzlicher und weitreichender Bedeutung. Im Urteil wurden vier verschiedene Klagen behandelt, die alle das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (KSG) in einer bestimmten Art hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (GG) angegriffen hatten. Das Bundesverfassungsgericht befand, dass das KSG nachgebessert werden muss: Es fehlt ein verbindlicher Pfad der Reduktion von Treibhausgasemissionen ab 2031. Der deutsche Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Ergänzungen bis zum 31. Dezember 2022 vorzunehmen.</p>
<p>Das ist sensationell, weil das Bundesverfassungsgericht damit anerkennt, dass der Schutz vor Klimawandel ein Grundrecht ist. Die Erhitzung des Klimas führt zu Schädigungen der Ökosysteme, von welchen menschliches Leben abhängig ist (Rn 148). Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer - selbst eine der Klägerinnen – interpretierte das neue Urteil treffend: „Klimaschutz ist unser Grundrecht.“ Indem das Bundesverfassungsgericht die Klagen zugelassen hat, hat es grundsätzlich deutlich gemacht, dass man wegen zu geringen Anstrengungen zum Klimaschutz an das Verfassungsgericht gelangen kann und dass die Verletzung der Grundrechte wegen fehlendem Klimaschutz tatsächlich auch gegen einen Staat einklagbar ist. In einigen Punkten folgte das Bundesverfassungsgericht dabei den Fußstapfen des <a href="https://www.hogeraad.nl/actueel/nieuwsoverzicht/2019/december/dutch-state-case-reduce-greenhouse-gas-emissions/" target="_blank">höchsten Gerichts in den Niederlanden</a>, das 2019 den niederländischen Staat zu mehr Klimaschutz verpflichtete.</p>
<p>Konkret erkannte das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung der grundrechtlichen Pflichten in Bezug auf das Fehlen eines genau festgelegten Reduktionspfades ab 2031, also dem Weg des Klimaschutzes (Rn 257). Die Festsetzung der Reduktionsziele (Erwärmung möglichst unter 1,5° C, minus 55% Emissionen gegenüber 1990 bis 2030) beanstandete das Gericht dabei nicht. Diese Ziele sind laut dem Bundesverfassungsgericht Ergebnis politischer Abwägungen und auf der Basis der Grundrechte nicht zu beurteilen (Rn 159 ff.). Sie drücken politisch in Kauf genommene Gefährdungen aus. Diesen Gefährdungen könne auch mit Anpassungsmaßnahmen ein Stück weit begegnet werden (Rn 164 f.).</p>
<p>Über den Auftrag an den deutschen Gesetzgeber zur Nachbesserung des KSG hinaus ist das Urteil aber in weiterer Hinsicht bedeutungsvoll. Wir möchten hier auf vier Punkte hinweisen:</p>
<p>Erstens sind auch Maßnahmen zum Klimaschutz Einschränkungen der Grundfreiheiten und werden von bestimmten Kreisen, die sich einschränken müssen, deshalb häufig bekämpft oder in die Zukunft verschoben. Diese Maßnahmen sind aber bereits heute gerechtfertigt und notwendig, um wesentlich größere Einschränkungen derselben Grundfreiheiten in der Zukunft zu vermeiden: einerseits durch die ungünstigen Folgen des Klimawandels und durch die dann notwendig werdenden viel drastischeren Emissionsreduktionsmaßnahmen. Mit gegenwärtigen Einschränkungen lassen sich deshalb größere Grundrechtseinschränkungen in der Zukunft zu vermeiden (Rn 120 ff.; Rn 186). Das ist eine Argumentationsfigur mit weitreichender Bedeutung zur grundrechtlichen Rechtfertigung von griffigeren Gesetzen im ökologischen Nachhaltigkeitsbereich.</p>
<p>Zweitens erklärte das Gericht Artikel 20a GG (Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen) als eine justiziable Rechtsnorm (Rn 205 ff.). Dieser Artikel verpflichtet den Staat zum Schutz der Biosphäre zugunsten der zukünftigen Generationen und zielt durch die Einhaltung der Paris-Ziele auch auf die Herstellung von Klimaneutralität (Rn 198). Das Gericht entschied, dass Grundrechtseinschränkungen mit Artikel 20a GG vereinbar sein müssen (Rn 190). Darum darf die Last der Grundrechtseinschränkungen aufgrund von restriktiven Emissionsreduktionsregelungen nicht einseitig auf die zukünftigen Generationen verteilt werden (Rn 193 f.). Da Artikel 20a GG nicht nur den Klimaschutz betrifft und das Nachhaltigkeitsprinzip allgemein verankert, könnte diese Feststellung des Bundesverfassungsgericht ein Einschreiten der Gerichte auch in anderen kritischen Bereichen, wie z.B. dem Schutz der Biodiversität, ermöglichen.</p>
<p>Drittens deutete das Gericht an, dass die klimabezogenen Schutzbestimmungen des deutschen Grundgesetzes globale Anwendung finden könnten. Einige der Kläger stammen nämlich aus Bangladesh und Nepal. Obwohl Deutschland selbstverständlich keine Hoheit über Anpassungsmaßnahmen in anderen Ländern hat, kann sich der Staat aber doch auf internationaler Ebene für eine Emissionsverringerung einsetzen (Rn 178 ff.). Weil Deutschland dies tatsächlich getan hat und weiterhin tut, werden laut dem Gericht die Grundrechte der Kläger in Bangladesh und Nepal aber nicht verletzt (Rn 181). Das bedeutet: Deutschland muss sich in ausreichendem Maße einsetzen. Der deutsche Staat trägt die Verantwortung, sich gegen die Verletzung der im deutschen Grundgesetz geschützten Grundrechte von Menschen auch in anderen Ländern einzusetzen, soweit sein Einfluss tatsächlich reicht.</p>
<p>Viertens wurde geklärt, dass die fehlende Eindeutigkeit in der Kausalität zwischen den Emissionen eines bestimmten Staates und der Erderwärmung kein Entschuldigungsgrund für das Fehlen oder für die Laxheit von Klimamaßnahmen ist (Rn 149; Rn 199 ff.). Der Geltung von Art. 20a GG steht nicht entgegen, dass der Klimawandel ein globales Phänomen ist, in welchem sich die Anteile Deutschlands nicht isolieren lassen. Deutschland alleine kann die Erfüllung des globalen Klimaschutzes zwar nicht garantieren. Dennoch besteht nach diesem höchstrichterlichem Urteil die Verpflichtung des Staates Deutschland, auf überstaatlicher Ebene nach Lösungen zu suchen und eigene Maßnahmen tatsächlich zu ergreifen. Man kann durch das Fehlen der kausalen Zuschreibung der Klimaerwärmung auf einzelne Ursachen – auf die Emissionen von Deutschland – Untätigkeit nicht rechtfertigen.</p>
<p>Der Staat ist also nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch die eigene Verfassung für wesentlich mehr Klimaschutz verantwortlich zu machen, als es bisher anerkannt war. Das ist eine gute Nachricht für das Klima und für die Lebensinteressen der zukünftigen Generationen.</p>
<p>Autoren: Meret Rehmann und <a href="t3://page?uid=44">Christoph Rehmann-Sutter</a></p>
<ul> 	<li>Meret Rehmann, MLaw, ist Anwältin und Doktorandin in Umweltrecht an der Universität Zürich</li> 	<li>Christoph Rehmann-Sutter, Dr. phil., dipl. biol., ist Professor für Theorie und Ethik der Biowissenschaften an der Universität zu Lübeck</li> </ul></div>]]>
            
         
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   <link>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/bundesverfassungsgerichtsurteil.html</link>
   <pubDate>Sat, 01 May 2021 18:01:00 +0200</pubDate>
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   <author>Meret Rehmann, Christoph Rehmann-Sutter, </author>
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   <title>Klimaneutralität</title>
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            <![CDATA[<h3>Klimaneutralität</h3><h2>Netto-Null Emissionen können nicht klimaneutral sein, Schäden bleiben weiterhin wirksam</h2><div class="lead link-continue"><h2>Reichen Netto-Null CO2-Emissionen? Probleme klimapolitischer Zieldefinitionen</h2>
<p>Der Begriff Klimaneutralität scheint sich als Zielbestimmung der Klimapolitik durchzusetzen. Die europäische Wirtschaft soll bis 2050, also in 30 Jahren klimaneutral werden. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet.<sup>1</sup> Klimaneutralität beinhaltet eine hoffnungsvolle Vision, dass die Gesellschaft, die Wirtschaft, das Leben überhaupt aufhört, klimaschädlich zu sein.</p>
<p>Diese Vision ist aus der Einsicht geboren, dass wir überhaupt nicht klimaneutral leben, sondern in verschiedenster Weise schädliche Treibhausgas-Emissionen verursachen, die zur Erhitzung des Klimas und zu globalen Schädigungen beitragen. Alle, die von dieser Einsicht bewegt sind, hoffen, dass es möglich sei, klimaneutral zu leben. Es wäre ein Ausweg aus einer beschämenden Lage.</p>
<p>Was bedeutet es aber, dass eine Stadt, ein Land, die EU, die Wirtschaft, eine Firma (etc.) klimaneutral ist? Häufig wird es so erklärt, die gemessene Einheit müsse auf Netto-Null Treibhausgas-Emissionen kommen. Netto Null bedeutet, dass nur so viel emittiert werden darf, wie auch resorbiert werden kann.<sup>2</sup></p>
<p>Wenn das aber so ist, wird es schon wieder ungemütlich. Netto-Null Emissionen bedeutet, dass nicht noch mehr Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen werden. Wenn neue Emissionen alle durch neue Reduktionen aufgehoben werden, also eine Netto-Null an Emissionen erreicht wird, ist die Kurve der CO2-Konzentration erst flach, d.h. sie steigt nicht mehr. Weil sie bis heute exponentiell ansteigt, wäre das ein dringend notwendiger und bedeutender Fortschritt. Aber wir müssen es klar sehen, es kann noch nicht das Ziel sein. Denn das Klima würde sich ab dem Zeitpunkt nur nicht mehr weiter erwärmen. Wie viel werden wir bis 2050 das Klima aber schon erwärmt haben? Wenn es dann plus 1,5 oder plus 2 Grad sein wird, wäre es ungefähr das Doppelte an Klimaerwärmung, als wir jetzt schon spüren und am Schmelzen der Arktis, der Gletscher, der Wirbelstürme, Dürren und Extremwetter bemerken.</p>
<p>Netto-Null Emissionen kann also keineswegs klimaneutral sein, weil die Schäden weiter wirksam bleiben, die mit dem dann erreichten Niveau der Klimaerhitzung in Kauf genommen wurden.</p>
<p>Klimaneutralität, möchte ich argumentieren, beinhaltet eine weitergehende Vision. Nämlich die Vision eines Lebens, das klimaverträglich ist. Wir müssen also daraufhin wirken, dass Klimaschäden wieder rückgängig gemacht werden. Die Städte, Länder, Firmen, die Wirtschaft, die EU, die Weltgesellschaft müssen deshalb auf Netto-Minus Emissionen kommen, damit sich Klimaneutralität einstellen kann.</p>
<p>„Klimaneutral“ ist einerseits ein politisches Zauberwort. Wir dürfen die Vision einer ökologisch und weltpolitisch verantwortbaren Lebensform, die in der Idee der Klimaneutralität steckt, nicht durch die Gleichsetzung mit Netto-Null verwässern lassen. Nur dann ist es ein Plan zur Heilung der Wunde, nicht nur ein Stopp ihrer weiteren Ausbreitung.</p>
<p>Klimaneutralität ist andererseits ein ethischer Begriff, den man ernst nehmen muss. Er beinhaltet den Schutz des Klimas auf einem Niveau, das verantwortbar ist und nicht als gefährlich angesehen werden muss. Man kann daher Netto-Null und Klimaneutralität nicht gleichsetzen. Netto Null ist Teil der Lösung, aber nicht die Lösung.</p>
<p>Autor:&nbsp;Christoph Rehmann-Sutter</p>
<hr />
<p><sup>1</sup> Ursula von der Leyen: State of the Union Address, 16 September 2020 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_1657; abgerufen am 21. September 2020)<br /> <sup>2</sup> Rogelj, Joeri et al. 2015: Zero emission targets as long-term global goals for climate protection. Environ. Res. Lett. 10: 105007.</p></div>]]>
            
         
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   <link>https://www.imgwf.uni-luebeck.de/klimawandel/klimaneutralitaet.html</link>
   <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:22:00 +0100</pubDate>
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   <author>Christoph Rehmann-Sutter, Norbert Reintjes, </author>
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