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Sterbewünsche von palliativ versorgten Menschen in schwerer Krankheit

Normative Konflikte um den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland

2004-2011. Eine zeitgeschichtlich-ethische Studie mit Experteninterviews

Dissertationsprojekt von Carola Röder

Die Bundesärztekammer gibt in unregelmäßigen Abständen Leitlinien und Grundsätze zu Problemen des ärztlichen Handelns heraus. Seit 1979 tut sie das auch zum Thema der ärztlichen Sterbebegleitung. Im Februar 2011 wurden die „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“ aktualisiert und ersetzten somit die vorhergegangene Fassung vom Mai 2004. Über die Auslegung der neuen Grundsätze gab es deutlich unterschiedliche Meinungen. So wurde die neue Fassung der Grundsätze in der Lesart einiger Kommentatoren als Liberalisierung der Haltung der Bundesärztekammer zum Thema ärztlich assistierter Suizid gewertet, einige Vertreter der Bundesärztekammer widersprachen dieser Auffassung.

 Im Juni 2011 fand der Deutsche Ärztetag in Kiel statt, bei welchem das Thema „ärztlich assistierter Suizid“ ein Tagesordnungspunkt war. Die Bundesärztekammer stellte hier durch die Änderung des §16 „Beistand für Sterbende“ der „(Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte“  ihre Haltung zum ärztlich assistierten Suizid klar. Mit dem Beschluss zur Änderung der (Muster-) Berufsordnung formuliert die Bundesärztekammer erstmals ausdrücklich das über das Strafrecht hinausgehende Verbot einer ärztlichen Beihilfe zu Selbsttötungen. Denn strafrechtlich ist der assistierte Suizid nicht verboten. Die selbe strafrechtliche Situation ist nach der Kassierung des zwischenzeitlich beschlossenen § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe) durch das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 wieder entstanden.

In meiner zeitgeschichtlich-ethischen Dissertation möchte ich die Debatte um den ärztlich assistierten Suizid näher beleuchten und den speziell die Entwicklungen im Zeitraum von 2004 bis 2011 untersuchen. Dazu möchte ich  Interviews mit Zeitzeugen und Fachexperten führen. Durch die Interviews soll ein Einblick in die Details der geführten Debatte gewonnen werden und die auf Grund publizierter Texte nicht ausreichend verständlichen Hintergründe und Motive der beteiligten Personen und Institutionen ergründet werden. Die semistrukturiert geführten Experteninterviews sollen ergänzend zu einer Analyse von Dokumenten stattfinden und soll dazu dienen, die Situation zu klären und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten.